Freiwilliges Soziales JahrGesetzliche Richtlinie: Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG vom 16.05.2008)•Dauer mindestens 6 und höchstens 18 Monate (im Ausnahmefall 24 Monate)•ab Vollendung der Schulpflicht - bis 27 Jahre•die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wird mit einem Taschengeld und einer Aufwandspauschale vergütet•Angebote von Einsatzstellen in Sachsen und Südbrandenburg (Einsatz ist wohnortnah)•Festigung der beruflichen Ziele•Kennen lernen des Arbeitsalltags•Auseinandersetzung mit den Problemen von älteren/alten Menschen und Menschen mit Behinderung•Beschäftigung mit der Welt von Kindern und Jugendlichen•Stärkung des Selbstbewusstseins und vieles mehrEin Einstieg ist jederzeit möglich! Kontakt Glauchau:03763/508419 03763/50846203763/508495 Außenstelle Torgau: 03421/7786406