Bundesfreiwilligendienst Gesetzliche Richtlinie: Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) Dauer mindestens 6 und höchstens 18 Monate (im Ausnahmefall 24 Monate) ab Vollendung der Schulpflicht die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wird mit einem Taschengeld und einer Aufwandspauschale vergütet Angebote von Einsatzstellen in Sachsen und Südbrandenburg (Einsatz ist wohnortnah) Wiedereinstieg in den Arbeits- alltag Auseinandersetzung mit den Problemen von älteren/alten Men- schen und Menschen mit Behin- derung Beschäftigung mit der Welt von Kindern und Jugendlichen Umwelt- und Katastrophenschutz Denkmalpflege und Kultur gesellschaftliches Engagement das Gefühl "gebraucht zu werden"   Ein Einstieg ist  jederzeit möglich! © by GBF e.V. 2011 www.gbf-ev.de